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FG Baden-Württemberg Urteil vom 11.04.2003 - 9 K 550/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen Einzelhändler. Umsatzsteuer 1991–1995

Leitsatz (redaktionell)

Überreicht ein Einzelhändler ab einem bestimmten Mindestumsatz seinen Kunden sog. Parkchips, die bei verschiedenen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs (Deutsche Bundesbahn, Busunternehmen, Parkhäuser) als Zahlungsmittel eingelöst werden können, wird dadurch das Entgelt für die den Kunden überlassene Ware in Höhe der tatsächlich von Einzelhändler für den Kauf der Chips aufgewendeten Beträge gemindert.

Normenkette

UStG § 10 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

Nachgehend

BFH (Urteil vom 11.05.2006; Aktenzeichen V R 33/03)

Tenor

1. Unter Änderung der Bescheide für 1991–1993 vom … 1997, für 1994 vom … 1997 und für 1995 vom … 1997, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … 1998 wird die Umsatzsteuer für 1991 auf … DM, für 1992 auf … DM, für 1993 auf … DM, für 1994 auf … DM und für 1995 auf … DM festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 2/5, der Beklagte zu 3/5 zu tragen.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Erstattungsbetrages Sicherheit leistet.

4. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

5. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Klägerin ist die …. Diese betriebt in … ein … das dem Handel mit … insbesondere mit …, mit … dient.

Im Jahr 1982 wurde die … mit Sitz in … gegründet. Mitglieder dieser Gemeinschaft können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche in … ein Untern...

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    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Ausgabe von Parkchips
    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Ausgabe von Parkchips

      Leitsatz Überreicht ein Einzelhändler ab einem bestimmten Mindestumsatz seinen Kunden sog. Parkchips, die bei verschiedenen Verkehrsunternehmen und Parkhäusern als Zahlungsmittel eingelöst werden können, wird dadurch das Entgelt für die an den Kunden ...

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