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FG Baden-Württemberg Urteil vom 10.04.2003 - 14 K 14/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungswidrigkeit des Umfangs der steuerfrei belassenen Aufwandsentschädigungen von Abgeordneten gegenüber nichtselbständig Tätigen. Einkommensteuer 1999

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Vorlage an das BVerfG zur Geltendmachung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung wegen der Höhe der steuerfreien Aufwandspauschale für Abgeordnete im Verhältnis zur Werbungskostenpauschale nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG scheidet aus, da weder ersichtlich ist, dass die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte verfassungswidrig sind noch eine rückwirkende Gleichstellung der übrigen Steuerbürger mit den Abgeordneten zu erwarten ist.

 

Normenkette

EStG § 9a S. 1 Nr. 1, §§ 3c, 22 Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 11.09.2008; Aktenzeichen VI R 63/04)

BFH (Urteil vom 11.09.2008; Aktenzeichen VI R 63/04)

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob den Klägern Teile ihrer Einkünfte steuerfrei zu belassen sind.

Die Kläger sind Eheleute, sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist von Beruf Steuerberater und Rechtsanwalt und bezieht als solcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Mit Bescheid vom 06. März 2000 führte das beklagte Finanzamt die Einkommensteuerveranlagung für das Streitjahr entsprechend der eingereichten Steuererklärung durch. Gegen diesen Bescheid legten die Kläger mit Schreiben vom 09. März 2000 Einspruch ein, den sie damit begründeten, dass die Landtags- und Bundestagsabgeordneten 31,86 v.H. ihrer Gesamtbezüge als steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhielten. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung gegenüber dem „normalen Steuerbürger”, der seinen ge...

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