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FG Baden-Württemberg Urteil vom 05.12.2002 - 3 K 147/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmissbräuchlichkeit der Abtretung einer wertgeminderten Forderung aus dem Sonderbetriebsvermögen an einen dem Gesellschafter nahestehenden Nichtgesellschafter. Sofortabzug des Verlustes aus der Anwachsung des negativen Kapitalkontos eines ohne Abfindung ausgeschiedenen Kommanditisten. Gewinnfeststellung 1983

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Veräußerung einer wertgeminderten, zum Teil eigenkapitalersetzenden Forderung aus einem zum Sonderbetriebsvermögen rechnenden Gesellschafterdarlehen durch eine GmbH als Kommanditistin einer GmbH & Co. KG an einen an der KG nicht beteiligten Gesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil mit ihr das für die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft entwickelte Gebot der korrespondierenden Bilanzierung unterlaufen und der Kommanditistin eine Verlustrealisierung während der Dauer der Beteiligung ermöglicht wird.

2. Ein wegen des kündigungsbedingten Ausscheidens eines Kommanditisten ohne Abfindung durch Anwachsung auf die verbleibenden Gesellschafter übergegangenes negatives Kapitalkonto des ausgeschiedenen Kommanditisten führt zu einem sofort abzugsfähigen Verlust.

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO 1977 § 42; EStG § 4 Abs. 1; BGB § 738

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 01.03.2005; Aktenzeichen VIII R 5/03)

BFH (Urteil vom 01.03.2005; Aktenzeichen VIII R 5/03)

 

Tenor

1. Unter Änderung des Feststellungsbescheids vom 29. Juni 1988 und Aufhebung der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 14. September 1989 werden die Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb für 1983 mit ./. 2.672.688 DM festgestellt und wie folgt auf die Feststellungsbeteiligten verteilt:

S.

+ DM

G GmbH

./. DM

2. Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen der vor dem Bundesfinanzhof anhäng...

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