rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung des Sonderausweises bei der Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf die Tochtergesellschaft. Verminderung des steuerlichen Einlagenkontos der aufnehmenden Gesellschaft um die Einlagen des übertragenden Rechtsträgers und dessen früheren Anteilseignern
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei der Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf die Tochtergesellschaft ist nach § 29 Abs. 2 S. 3 KStG das steuerliche Einlagekonto der Tochtergesellschaft um die Einlagen des übertragenden Rechtsträgers und von dessen früheren Anteilseignern zu mindern, da mit der Verschmelzug die Person des Einlegenden und des Einlageempfängers zusammenfallen.
2. Eine teleologische Reduktion des § 29 Abs. 2 S. 3 KStG ist nicht geboten, da keine Notwendigkeit besteht, bei einer Abwärtsverschmelzung auch die Einlagen früherer Anteilseigner im steuerlichen Einlagekonto der Tochtergesellschaft zu erhalten und die neuen Anteilseigner dadurch zu begünstigen, dass ihnen auch diese wie „eigene” Einlagen (mit der Möglichkeit einer späteren steuerfreien Ausschüttung) zugerechnet werden, obwohl sie hierfür keine Leistungen erbracht haben.
Normenkette
KStG § 29 Abs. 2 S. 3, Abs. 4, § 28 Abs. 1 S. 3, § 38 Abs. 1
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Feststellung des Sonderausweises nach § 29 Abs. 4 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) nach Durchführung der Verschmelzung einer Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung).
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in X. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts X unter HRB xxx eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sie gehört zum Konzern Y, und ist im...