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FG Baden-Württemberg Beschluss vom 15.07.2015 - 14 K 1229/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage an den EuGH. Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen wegen Versagung des Übungsleiterfreibetrags bei einer Tätigkeit in der Schweiz

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem EuGH wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Vorschriften des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits u¨ber die Freizuügigkeit vom 21. Juni 1999 dahin auszulegen sind, dass sie der Regelung des § 3 Nr. 26 EStG entgegenstehen, nach der einem im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsbuürger der Abzug eines Freibetrages fuür eine nebenberufliche Lehrtätigkeit in der Schweiz versagt wird.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 26; AEUV Art. 45 Abs. 2, Art. 216; Freizügigkeitsabkommen-Schweiz Art. 1-2, 4, 11, 16, 21; Freizügigkeitsabkommen-Schweiz Anhang I Art. 7, 9, 15

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 21.09.2016; Aktenzeichen C-478/15)

 

Tenor

1. Das Verfahren wird ausgesetzt.

2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Vorschriften des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. L 114, S. 6), insbesondere seine Präambel, Art. 1, 2, 4, 11, 16, 21 sowie Anhang I Art. 7, 9 und 15, dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der einem in diesem Staat unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsbürger der Abzug eines Freibetrages für eine nebenberufliche Lehrtätigkeit deshalb versagt wird, weil diese nicht im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ode...

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