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EuGH Urteil vom 26.06.2008 - C-284/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mutter-Tochter-Richtlinie, Gewinnausschüttung durch Tochtergesellschaft, Quellensteuerabzug, Verrechnung der Gewinnausschüttung mit EK 02 und EK 04

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Bestimmung des nationalen Rechts, nach der bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft Einkünfte und Vermögensmehrungen der Tochtergesellschaft besteuert werden, die nicht besteuert worden wären, wenn diese sie thesauriert hätte, anstatt sie an die Muttergesellschaft auszuschütten, bewirkt keinen Steuerabzug an der Quelle im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten.

2. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung einer nationalen Bestimmung wie § 28 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1996 in seiner auf das Ausgangsverfahren anwendbaren Fassung nicht entgegensteht, nach der die Besteuerung der Gewinne, die von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, unabhängig davon, ob die Muttergesellschaft in demselben oder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, ein und demselben Berichtigungsmechanismus unterliegt, auch wenn einer gebietsfremden Muttergesellschaft im Gegensatz zu einer gebietsansässigen Muttergesellschaft vom Mitgliedstaat der Ansässigkeit ihrer Tochtergesellschaft keine Steuergutschrift gewährt wird.

Normenkette

EWGRL 435/90 Art. 5 Abs. 1; EGVtr Art. 52

Beteiligte

Burda

Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Burda GmbH

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 22.02.2006; Aktenzeichen I R 56/05; BFH/NV , )

Tatbestand

„Steuerrecht ‐ Niederlassungsfreiheit ‐ Richtlinie 90/435...

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    (Definitiv-)Belastung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern keine EG-rechtswidrige Quellensteuer
    (Definitiv-)Belastung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern keine EG-rechtswidrige Quellensteuer

      Leitsatz 1. Eine Bestimmung des nationalen Rechts, nach der bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft Einkünfte und Vermögensmehrungen der Tochtergesellschaft besteuert werden, die nicht besteuert worden ...

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