Entscheidungsstichwort (Thema)
Begriff des Anteils am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats, Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter-Tochter-Richtlinie
Leitsatz (amtlich)
Der Begriff des Anteils am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten umfasst nicht die Innehabung des Nießbrauchs an Anteilen.
Wenn ein Mitgliedstaat jedoch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der bezogenen Dividenden sowohl die Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Volleigentum hält, als auch die Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Nießbrauch hält, von der Steuer befreit, muss er gemäß den vom EG-Vertrag garantierten, für grenzüberschreitende Sachverhalte geltenden Verkehrsfreiheiten für die Zwecke der Steuerbefreiung der bezogenen Dividenden dieselbe steuerliche Behandlung den Dividenden zuteil werden lassen, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Volleigentum hält, und solchen Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft bezieht, die Anteile in Nießbrauch hält.
Normenkette
EWGRL 435/90 Art. 3
Beteiligte
Les Vergers du Vieux Tauves |
État belge - Service public fédéral Finances |
Les Vergers du Vieux Tauves SA |
Verfahrensgang
Cour d' appel de Liege (Belgien) (Urteil vom 31.01.2007; Abl.EU 2007, Nr. C 82/21) |
Tatbestand
„Körperschaftsteuer ‐ Richtlinie 90/435/EWG ‐ Muttergesellschaft ‐ Kapi...