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EuGH Urteil vom 21.04.2016 - C-572/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen. Begriff der unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist. Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Vervielfältigungsrecht. Ausnahmen und Beschränkungen. Vervielfältigung zum privaten Gebrauch. Gerechter Ausgleich. Nichtzahlung. Mögliche Einbeziehung in den Anwendungsbereich von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Normenkette

EGV 44/2001 Art. 5 Nr. 3; Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 2 Buchst. b

Beteiligte

Austro-Mechana

Austro-Mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH

Amazon EU Sàrl

Amazon.de GmbH

Amazon Logistik GmbH

Amazon Services Europe Sàrl

Amazon Media Sàrl

Tenor

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass bei einer Klage auf Zahlung einer Vergütung, die nach einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zur Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgesehenen Regelung des „gerechten Ausgleichs” geschuldet wird, eine „unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung” im Sinne von Art. 5 Nr. 3 dieser Verordnung den Gegenstand des Verfahrens bilden.

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vor...

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