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EuGH Urteil vom 17.11.2009 - C-169/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Regionale Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten, Sardinien

 

Leitsatz (amtlich)

1. Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Steuervorschrift einer regionalen Körperschaft wie Art. 4 des Gesetzes Nr. 4 der Region Sardinien vom 11. Mai 2006, Disposizioni varie in materia di entrate, riqualificazione della spesa, politiche sociali e di sviluppo, in der durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 2 der Region Sardinien vom 29. Mai 2007, Disposizioni per la formazione del bilancio annuale e pluriennale della Regione ‐ Legge finanziaria 2007, geänderten Fassung entgegensteht, die eine regionale Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten einführt, die nur von natürlichen und juristischen Personen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Region erhoben wird.

2. Art. 87 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass eine Steuervorschrift einer regionalen Körperschaft, die eine Landungssteuer wie die im Ausgangsverfahren fragliche einführt, die nur von natürlichen und juristischen Personen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Region erhoben wird, eine staatliche Beihilfemaßnahme zugunsten der in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen darstellt.

 

Normenkette

EGVtr Art. 49, 87 Abs. 1

 

Beteiligte

Presidente del Consiglio dei Ministri

Presidente del Consiglio dei Ministri

Regione Sardegna

 

Verfahrensgang

Corte costituzionale (Italien) (Urteil vom 13.02.2008; Abl.EU 2008, Nr. C 171/24)

 

Tatbestand

„Freier Dienstleistungsverkehr ‐ Art. 49 EG ‐ Staatliche Beihilfen ‐ Art. 87 EG ‐ Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristi...

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