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EuGH Urteil vom 16.10.2008 - C-313/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialpolitik. Richtlinie 2001/23/EG. Unternehmensübergang. Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer. Insolvenzverfahren. Eintritt in den Mietvertrag

 

Beteiligte

Kirtruna

Kirtruna SL

Elisa Vigano

Red Elite de Electrodomésticos SA

Cristina Delgado Fernández de Heredia

Sergio Sabini Celio

 

Tenor

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen verlangt nicht, dass beim Übergang eines Unternehmens ein Vertrag über die Miete eines Geschäftslokals, den der Veräußerer des Unternehmens mit einem Dritten geschlossen hat, fortgeführt wird, obwohl die Kündigung dieses Vertrags zur Beendigung der auf den Erwerber übergegangenen Arbeitsverträge führen könnte.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Juzgado de lo Mercantil n° 3 de Barcelona (Spanien) mit Entscheidung vom 26. Juni 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 5. Juli 2007, in dem Verfahren

Kirtruna SL,

Elisa Vigano

gegen

Red Elite de Electrodomésticos SA,

Cristina Delgado Fernández de Heredia,

Sergio Sabini Celio,

Miguel Oliván Bascones, diese Personen als Konkursverwalter der Red Elite de Electrodomésticos SA,

Electro Calvet SA

erlässt

DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts, des Richters T. von Danwitz, der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie der Richter E. Juhász und J. Malenovský (Berichterstatter),

Generalanwalt: Y. Bot,

Kanzler: R. Grass,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der Kirtruna SL, vertreten durch J. O. Miret Corretgé, abogado,
  • von Frau Vigano, vertr...

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