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EuGH Urteil vom 13.03.2025 - C-746/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Staatliche Beihilfen. Begriff ‚Beihilfe‘. Nationale Regelung, die zugunsten der im Stahlgießereisektor tätigen Unternehmen im Fall der teilweisen oder vollständigen Schließung ihrer Produktionsstätten die Gewährung einer Maßnahme vorsieht. Finanzbeitrag. Vorteil

Beteiligte

Cividale und Flag

Cividale SpA

Flag Srl

Duferco Italia Holding SpA

Duferco Sertubi SpA

Ministero dello Sviluppo economico

Direzione generale per l’incentivazione delle attività imprenditoriali del Ministero dello Sviluppo economico

Dipartimento per lo Sviluppo e la Coesione economica del Ministero dello Sviluppo economico

Direzione generale per l’incentivazione delle attività imprenditoriali del Ministero dello Sviluppo economico-Divisione X

Tenor

Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass die im Rahmen eines Rationalisierungsprogramms zugunsten von Unternehmen im Sektor der Gusseisen- und Stahlgießereien vorgesehenen Finanzbeiträge in Höhe von 100 % des Buchwerts der von dem antragstellenden Unternehmen stillgelegten Produktionsanlagen abzüglich der bereits vorgenommenen Abschreibungen bzw. – wenn dieser Wert höher ist – des aktualisierten Wertes des Deckungsbeitrags für die Gewinnschwelle dieser Anlagen im Zeitraum vor dem Beschluss dieses Programms, sofern die Verringerung der Produktionskapazität mit einem Zusammenschluss oder mit Vereinbarungen zwischen Unternehmen dieses Sektors einhergeht, von denen eines dieses antragstellende Unternehmen ist, und diese Vereinbarungen u. a. eine angemessene Lösung der Beschäftigungsproblematik vorsehen, oder in Höhe von 60 % des höheren dieser beiden Werte im Fall der bloßen Stilllegung von Produktionsanlagen des antragstellenden Unternehmens einen Vorteil verschaffen, der den Handel zwischen Mitgl...

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