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EuGH Urteil vom 12.05.2011 - C-410/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union. Art. 58. Richtlinie 2002/21/EG. Leitlinien der Kommission. Fehlende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in der Sprache eines Mitgliedstaats. Einwendbarkeit”

 

Beteiligte

Polska Telefonia Cyfrowa

Polska Telefonia Cyfrowa sp. z o.o

Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej

 

Tenor

Art. 58 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge ist dahin gehend auszulegen, dass er es einer nationalen Regulierungsbehörde nicht verbietet, sich in einer Entscheidung, mit der sie einem Betreiber von Diensten der elektronischen Kommunikation bestimmte Verpflichtungen auferlegt, auf die Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht nach dem gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste zu beziehen, ungeachtet dessen, dass diese Leitlinien im Amtsblatt der Europäischen Union nicht in der Sprache des fraglichen Mitgliedstaats veröffentlicht worden sind, obwohl diese Sprache eine Amtssprache der Union ist.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Sad Najwyzszy (Polen) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2009, am selben Tag beim Gerichtshof eingegangen, in dem Verfahren

Polska Telefonia Cyfrowa sp. z o. o.

gegen

Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej,

Beteiligter:

Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)

unter Mitwirkung des Kamme...

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