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EuGH Urteil vom 10.07.2019 - C-273/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Recht auf Vorsteuerabzug. Lieferkette. Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund dieser Lieferkette. Verpflichtung der zuständigen Steuerbehörde, eine missbräuchliche Praxis nachzuweisen

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 168 Buchst. a

Beteiligte

Kuršu zeme

SIA „Kuršu zeme”

Valsts ieņēmumu dienests

Verfahrensgang

Augstaka tiesa (Lettland) (Beschluss vom 13.04.2018; ABl. EU 2018 Nr. C 259/22, )

Tenor

Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass für die Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass ein Erwerb von Gegenständen am Ende einer Kette von Verkaufsvorgängen unter Beteiligung mehrerer Personen stand und der Steuerpflichtige den Besitz an den betreffenden Gegenständen im Warenlager einer zu dieser Kette gehörenden Person erlangte und nicht von der in der Rechnung als Lieferantin angegebenen Person, für sich genommen nicht ausreicht, um festzustellen, dass es sich um eine missbräuchliche Praxis des Steuerpflichtigen oder der anderen an dieser Kette beteiligten Personen handelt; vielmehr muss die zuständige Steuerbehörde dartun, dass ein ungerechtfertigter Steuervorteil vorliegt, von dem der Steuerpflichtige oder diese anderen Personen profitiert haben.

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Augstākā tiesa (Oberster Gerichtshof, Lettland) mit Entscheidung vom 13. April 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 20. April 2018, in dem Verfahren

SIA „Kuršu zeme”

gegen

Valsts ieņēmumu dienests

erlässt

DER GE...

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