Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Zollunion. Einfuhrzölle. Entstehung einer Zollschuld aufgrund zollrechtlichen Fehlverhaltens. Steuerrecht. Mehrwertsteuer. Einfuhrmehrwertsteuer. Steuertatbestand. Begriff der Einfuhr eines Gegenstands. Erfordernis des Eingangs des Gegenstands in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union. Weiterbeförderung des Gegenstands in einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem die Zollschuld entstanden ist
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 2 Abs. 1 Buchst. d; EGRL 112/2006 Art. 30
Beteiligte
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Verfahrensgang
Hessisches FG (Beschluss vom 02.11.2017; Aktenzeichen 7 K 1158/14; MwStR 2018, 359; ABl EU 2018 Nr. C 152/3, )
Tenor
Art. 2 Abs. 1 Buchst. d und Art. 30 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass es, wenn ein Gegenstand in das Gebiet der Europäischen Union verbracht wird, nicht genügt, dass in einem bestimmten Mitgliedstaat ein zollrechtliches Fehlverhalten in Bezug auf diesen Gegenstand begangen wurde, das in diesem Staat zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld geführt hat, um anzunehmen, dass dieser Gegenstand in diesem Mitgliedstaat in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt ist, wenn nachgewiesen ist, dass der fragliche Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat, seinen endgültigen Bestimmungsort, weiterbefördert worden ist, wo er verbraucht wurde; die Einfuhrmehrwertsteuer auf diesen Gegenstand entsteht dann nur in diesem anderen Mitgliedstaat.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Hessischen Finanzgericht (Deutschland) mit Ents...