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EuGH Urteil vom 10.01.2006 - C-302/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzuständigkeit des Gerichtshofes. Verbraucher. Missbräuchliche Klauseln. Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens zwischen einem Drittstaat und den Europäischen Gemeinschaften und vor dem Beitritt dieses Staates zur Europäischen Union an die Richtlinie angepasst worden sind

 

Normenkette

EG Art. 234; Richtlinie 93/13/EWG

 

Beteiligte

Ynos

Ynos kft

János Varga

 

Tenor

Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, dessen Sachverhalt sich vor dem Beitritt eines Staates zur Europäischen Union zugetragen hat, ist der Gerichtshof zur Beantwortung der ersten und der zweiten Frage nicht zuständig.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Szombathelyi Városi Bíróság (Ungarn) mit Entscheidung vom 10. Juni 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 14. Juli 2004, in dem Verfahren

Ynos kft

gegen

János Varga

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, A. Rosas, K. Schiemann und J. Makarczyk sowie der Richter C. Gulmann, A. La Pergola, K. Lenaerts, P. Kūris, E. Juhász, G. Arestis, M. Ilešič (Berichterstatter) und A. Ó Caoimh,

Generalanwalt: A. Tizzano,

Kanzler: B. Fülöp, Verwaltungsrat,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. Juni 2005,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • der ungarischen Regierung, vertreten durch P. Gottfried, J. Fazekas und R. Sommsich als Bevollmächtigte,
  • der tschechischen Regierung, vertreten durch T. Bocek als Bevollmächtigten,
  • der spanischen Regierung, vertreten durch F. Díez Moreno als Bevollmächtigten,
  • der lettischen Regierung, vertreten durch A. Zikmane und E. Balode-Buraka als Bevollmächtigte,
  • der österreichischen Regierung, vertr...

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