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EuGH Urteil vom 10.01.2006 - C-147/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Richtlinie 70/458/EWG. Inverkehrbringen von Gemüsesaatgut -Artikel 2. Richtlinie 92/33/EWG. Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut. Anhang II. Gemeinsamer Sortenkatalog für Gemüsearten. Nationale Regelung, nach der die Bezeichnung ‚Schalotten’. im Verkehr nur für Schalottensorten verwendet werden darf, bei denen die Pflanzen vegetativ vermehrt werden. Artikel 28 EG. Verbraucherschutz

 

Beteiligte

De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden

De Groot en Slot Allium BV

Bejo Zaden BV

Ministre de l'Économie, des Finances et de l'Industrie

Ministre de l'Agriculture, de l'Alimentation, de la Pêche et des Affaires rurales

Comité économique agricole régional fruits et légumes de la Région Bretagne (Cerafel)

 

Tenor

Die Richtlinie 70/458/EWG des Rates vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut in der durch die Richtlinie 88/380/EWG des Rates vom 13. Juni 1988 geänderten Fassung steht der Eintragung der Sorten Ambition und Matador als Saatgutsorten in den gemeinsamen Katalog unter der Rubrik für Schalotten entgegen.

Artikel 28 EG steht einer nationalen Regelung wie der Verordnung vom 17. Mai 1990 über den Verkehr mit Schalotten entgegen, nach der die Bezeichnung „Schalotten” im Verkehr nur für durch vegetative Fortpflanzung gewonnenes Gemüse und nicht für aus Saatgut hervorgegangenes Gemüse verwendet werden darf, das in anderen Mitgliedstaaten unter der gleichen Bezeichnung erzeugt und in den Verkehr gebracht worden ist.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom französischen Conseil d'État mit Entscheidung vom 4. Februar 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 22. März 2004, in dem Verfahren

De Groot en Slot Allium BV und

Bejo Zaden...

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