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EuGH Urteil vom 09.11.2023 - C-598/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Verbraucherkreditvertrag. Richtlinie 93/13/EWG. Art. 1 Abs. 2. Klausel, die auf einer bindenden Rechtsvorschrift beruht. Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1. Klausel über die vorzeitige Fälligstellung. Gerichtliche Nachprüfung. Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Vertragsverstöße des Verbrauchers. Art. 7 und 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Grundpfandrechtlich gesicherter Vertrag. Außergerichtlicher Verkauf der Wohnung des Verbrauchers

 

Normenkette

Richtlinie 93/13/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 38

 

Beteiligte

Všeobecná úverová banka

SP

CI

Všeobecná úverová banka a.s.

 

Tenor

Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind im Licht der Art. 7 und 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

dahin auszulegen, dass

sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach bei der gerichtlichen Kontrolle der Missbräuchlichkeit einer in einem Verbraucherkreditvertrag enthaltenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung nicht berücksichtigt wird, ob die dem Gewerbetreibenden eingeräumte Möglichkeit, das ihm aus dieser Klausel erwachsende Recht auszuüben, im Hinblick auf Kriterien verhältnismäßig ist, die insbesondere mit der Schwere des Verstoßes des Verbrauchers gegen seine Vertragspflichten, wie dem Betrag der Raten, die im Verhältnis zu dem Gesamtbetrag des Kredits und der Laufzeit des Vertrags nicht gezahlt wurden, sowie mit der Möglichkeit zusammenhängen, dass die Anwendung dieser Klausel...

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