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EuGH Urteil vom 07.03.2024 - C-740/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Schutz personenbezogener Daten. Daten, die sich im Besitz eines Gerichts befinden, über strafrechtliche Verurteilungen einer natürlichen Person. Mündliche Übermittlung solcher Daten an ein Unternehmen wegen eines von diesem organisierten Wettbewerbs. Begriff ,Verarbeitung personenbezogener Daten‘. Nationale Vorschriften über den Zugang zu diesen Daten. Ausgleich zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und dem Schutz personenbezogener Daten

 

Normenkette

EUVO 679/2016 Art. 2, 4, 6, 10, 86

 

Beteiligte

Endemol Shine Finland

Endemol Shine Finland Oy

 

Tenor

1.Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

sind dahin auszulegen, dass

eine mündliche Auskunft über möglicherweise verhängte oder bereits verbüßte Strafen in Bezug auf eine natürliche Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 der Verordnung darstellt, die in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, wenn diese Informationen in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

2.Die Bestimmungen der Verordnung 2016/679, insbesondere ihr Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und ihr Art. 10,

sind dahin auszulegen, dass

dass sie dem entgegenstehen, dass Daten in einem Personenregister eines Gerichts über strafrechtliche Verurteilungen einer natürlichen Person jedem mündlich mitgeteilt werden können, um einen Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten sicherzustellen, ohne dass die Person, die die Mitteilung begehrt, ein besonderes Int...

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