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EuGH Urteil vom 04.10.2012 - C-321/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Luftverkehr. Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung. Begriff ‚Nichtbeförderung’. Annullierung der Bordkarte eines Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen wegen unterstellter Verspätung eines vorhergehenden, gleichzeitig mit dem betreffenden Flug abgefertigten und vom selben Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flugs

Beteiligte

Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor

Germán Rodríguez Cachafeiro

María de los Reyes Martínez-Reboredo Varela-Villamor

Iberia, Líneas Aéreas de España SA

Tenor

Art. 2 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 ist so auszulegen, dass der Begriff „Nichtbeförderung” auch den Fall erfasst, dass ein Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrags, der mehrere Buchungen auf unmittelbar aufeinanderfolgenden und gleichzeitig abgefertigten Flügen umfasst, bestimmten Fluggästen die Beförderung verweigert, weil es auf dem ersten in ihrer Buchung ausgewiesenen Flug zu einer von diesem Unternehmen zu vertretenden Verspätung gekommen ist und das Unternehmen irrig angenommen hat, die Fluggäste würden den zweiten Flug nicht rechtzeitig erreichen.

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Juzgado de lo Mercantil N° 2 de A Coruña (Spanien) mit Entscheidung vom 29. März 2011, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Juni 2011, in dem Verfahr...

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  Leitsatz (amtlich) Der Tatbestand des Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO ist nicht erfüllt, wenn der Fluggast auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist.  Normenkette EGV 261/2004 Art. 2 Buchst. j, Art. 4 Abs. 3  Verfahrensgang LG Köln ...

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