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EuGH Urteil vom 04.07.2023 - C-252/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Datenschutz. Vorlage zur Vorabentscheidung. Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Soziale Online-Netzwerke. Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch den Betreiber eines solchen Netzwerks. Missbrauch durch die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des betreffenden Netzwerks vorgesehene Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer dieses Netzwerks. Zuständigkeiten einer mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörde im Hinblick auf die Feststellung, dass diese Verarbeitung gegen die Verordnung 2016/679 verstößt. Verhältnis zu den Zuständigkeiten der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden. Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Begriff ‚Einwilligung‘

Normenkette

EUVO 679/2016 Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1; EUVO 679/2016 Art. 9 Abs. 1; EUVO 679/2016 Art. 9 Abs. 2; EUVO 679/2016 Art. 4 Nr. 11; EUV Art. 4 Abs. 3

Beteiligte

Meta Platforms u.a. (Conditions générales d’utilisation d’un réseau social)

Meta Platforms Inc.

Meta Platforms Ireland Ltd.

Facebook Deutschland GmbH

Bundeskartellamt

Tenor

1.Die Art. 51 ff. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie Art. 4 Abs. 3 EUV

sind dahin auszulegen, dass

eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde im Rahmen der Prüfung, ob ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch ein Unternehmen im Sinne von Art. 102 AEUV vorliegt, vorbehaltlich der Erfüllung ihrer Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden feststellen kann, dass die Allgemeinen Nut...

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Meta Platforms u. a./Bundeskartellamt – Nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob beherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen (BB 2023, Heft 32, S. 1808)
Meta Platforms u. a./Bundeskartellamt – Nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob beherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen (BB 2023, Heft 32, S. 1808)

Einführung EuGH, Urteil vom 4.7.2023, C-252/21, Meta Platforms Inc., vormals Facebook Inc., Meta Platforms Ireland Ltd, vormals Facebook Ireland Ltd, Facebook Deutschland GmbH gegen Bundeskartellamt ECLI:EU:C:2023:537 Volltext des Urteils: ...

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