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EuGH Beschluss vom 18.12.2025 - C-240/24

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Notariatsangestellter. Begriff ‚Gericht‘. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis. Weigerung einer Bank, das Europäische Nachlasszeugnis anzuerkennen. Einleitung des Verfahrens zum Widerruf oder zur Änderung des Europäischen Nachlasszeugnisses von Amts wegen durch einen Notar. Keine Ausübung einer gerichtlichen Funktion. Unzulässigkeit

Normenkette

Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 53 Abs. 2; AEUV Art. 267; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 Art. 71

Beteiligte

BNP Paribas Fortis (Renvoi préjudiciel d’un clerc de notaire suppléant)

N. T.

Tenor

Das vom Zastępca notarialny zastępujący notariusza Justynę Gawlicę w Krapkowicach (Notariatsangestellter als Stellvertreter der Notarin Justyna Gawlica in Krapkowice, Polen) mit Entscheidung vom 16. März 2024 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Tatbestand

In der Rechtssache C-240/24

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Zastępca notarialny zastępujący notariusza Justynę Gawlicę w Krapkowicach (Notariatsangestellter als Stellvertreter der Notarin Justyna Gawlica in Krapkowice, Polen) mit Entscheidung vom 16. März 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 27. März 2024, in dem Verfahren

N. T.,

Beteiligte:

O. T.,

S. T.,

BNP Paribas Fortis SA/NV,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Neunte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Condinanzi, des Richters N. Jääskinen (Berichterstatter) und der Richterin R. Frendo,

Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • – von N. T., vertreten durch M. de Abgaro Zachariasiewicz, Radca prawny,
  • – der polnisch...

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