Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BVerfG Beschluss vom 04.12.1972 - 1 BvR 364/72

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Beihilfen für Habilitationsschrift eines Privatgelehrten

 

Leitsatz (redaktionell)

Daß die einem Privatgelehrten für die Fertigung der Habilitationsschrift gezahlten Beihilfen nicht der Förderung der Ausbildung i. S. des § 3 Nr. 11 EStG dienen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

 

Normenkette

EStG § 3 Nrn. 11, 44; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 04.05.1972; Aktenzeichen IV 133/64; BFHE, 105, 374)

 

Gründe

Der Bundesfinanzhof vertritt im angefochtenen Urteil die Auffassung, daß die Habilitation auch unter dem Gesichtspunkt des § 3 Nr. 11 EStG (1958) zur Fortbildung und nicht mehr zur Ausbildung zu rechnen sei und daß eine unmittelbare Förderung der Wissenschaft nicht vorliege, soweit die Beihilfen vom Empfänger zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwendet würden. Dieses Auslegungsergebnis wird der Entstehungsgeschichte und der Zweckbestimmung der §§ 3 Nr. 11 und 3 Nr. 44 EStG (1958) gerecht und auch im Schrifttum überwiegend gebilligt (vgl. Blümich-Falk, EStG, 9. Auflage, § 3 Anm. 10; Littmann, Est-Recht, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 36 a). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ob vom Blickpunkt des einfachen Rechts her auch eine andere Auslegung der Begriffe „Ausbildung” und „unmittelbar” in § 3 Nr. 11 EStG (1958) möglich wäre und etwa im Hinblick auf § 3 Nr. 44 EStG (1958 ff.) den Vorrang verdiente, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. BVerfGE 29, 413 [424 m. Nachw.]).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1678977

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Einkommensteuergesetz / § 3 [Steuerfreie Einnahmen]
    Einkommensteuergesetz / § 3 [Steuerfreie Einnahmen]

    Steuerfrei sind   1.   a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,   b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren