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BSG Beschluss vom 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Anhörungsrüge

 

Leitsatz (amtlich)

Die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge erfordert Darlegungen dazu, dass das angerufene Gericht selbst den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt hat.

 

Normenkette

SGG §§ 62, 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 5; GG Art. 103 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Bayerisches LSG (Urteil vom 25.06.2004; Aktenzeichen L 8 AL 368/03)

SG München (Entscheidung vom 15.07.2003; Aktenzeichen S 5 AL 1681/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1342661

HFR 2006, 90

NJW 2005, 2798

NZS 2006, 273

SozR 4-1500 § 178a, Nr. 2

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