Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30.11.2004 - 6 Wx 4/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Nach gegenwärtigem Recht kann eine Verlegung von Satzungs- und Verwaltungssitz einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH in einen anderen Mitgliedstaat der EU nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.

2. Dies steht auch im Hinblick auf die de Lasteyrie du Saillant-Entscheidung und die Caixa-Bank-Entscheidung des EuGH nicht in Widerspruch zum gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.

3. Da die Grundsätze der Daily-Mail-Entscheidung des EuGH weiterhin gelten, bedarf es hierzu keiner Vorabentscheidung des EuGH.

 

Normenkette

GmbHG § 4a; EG Art. 43, 48, 234

 

Verfahrensgang

LG Neuruppin (Beschluss vom 01.06.2004; Aktenzeichen 6 T 6/04)

AG Neuruppin (Aktenzeichen 66 HRB 6732)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen des LG Neuruppin vom 1.6.2004 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.

 

Gründe

I. Die 1991 in W. gegründete Antragstellerin ist nach wiederholter Sitzverlegung seit dem 13.10.2003 mit Sitz in Bötzow im Handelsregister des AG Neuruppin eingetragen.

Durch Abtretung erwarb der italienische Staatsangehörige S. M. sämtliche Geschäftsanteile an der Antragstellerin. Mit notarieller Urkunde v. 4.12.2003 bestellte sich der Alleingesellschafter unter Abberufung des bisherigen Geschäftsführers zum neuen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer und beschloss, den Sitz der Gesellschaft unter Änderung der Satzung nach P. (Italien) zu verlegen. Durch weitere Urkunde vom gleichen Tage meldete er die Änderungen bei dem Handelsregister an und beantragte, die Eintragungen auch getrennt vorzunehmen.

Das Registergericht hat den Geschäftsführerwechsel im März 2004 eingetragen. Die Anmeldung der Sitz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


GmbH-Gesetz / § 4a Sitz der Gesellschaft
GmbH-Gesetz / § 4a Sitz der Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren