Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 22.08.2013 - 3 UF 115/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen der Formvorschriften für eine Vereinbarung nach § 7 VersAusglG ist über § 36 Abs. 3 FamFG die Vorschrift des § 278 Abs. 6 ZPO anwendbar, so dass die Vereinbarung im gerichtlichen Verfahren ohne Termin vor dem Gericht schriftlich geschlossen werden kann.

 

Normenkette

VersAusglG § 7; ZPO § 278 Abs. 6

 

Verfahrensgang

AG Rathenow (Beschluss vom 08.11.2012; Aktenzeichen 5 F 18/12)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des AG Rathenow vom 8.11.2012 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Nr. 2.1 bis 2.5 der Beschlussformel) abgeändert.

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Mithin werden die Anrechte der beteiligten Ehegatten bei der Deutschen Rentenversicherung B. zu den Versicherungsnummern 56 250 ... und 04 180 ... sowie das Anrecht der Antragsgegnerin bei der G. Lebensversicherung AG, zur Versicherungsnummer 1-34.74 ... nicht ausgeglichen.

Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den beteiligten Ehegatten je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf zwischen 3.001 und 3.500 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Auf den am 22.2.2012 zugestellten Scheidungsantrag hat das AG die am 18.1.1980 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute durch den angefochten Beschluss geschieden und zugleich den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wendet sich die Antragsgegnerin mit der Beschwerde. Sie hat zunächst geltend gemacht, eine vollständige Durchführung des Versorgungsausgleichs wäre unbillig. Schließlich haben die beteiligten Ehegatten dem Senat einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der neben dem wechselseitigen Verzicht auf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Versorgungsausgleichsgesetz / § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Versorgungsausgleichsgesetz / § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

  (1) Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung.  (2) § 127a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.  (3) Für ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren