Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 20.09.2023 - 6 W 86/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18.08.2023, Az.: 14 O 231/22, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

 

Gründe

I. Die Klägerin hat gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil erwirkt, das, wie zuvor die Klageschrift, öffentlich zugestellt worden ist. Der Beklagte hat gegen das Versäumnisurteil keinen Einspruch eingelegt. Die Klägerin hat sodann einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt sowie einen Antrag auf öffentliche Zustellung desselben und des noch zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschlusses und hat zur Begründung angeführt, der Beklagte sei unbekannten Aufenthalts. Die Rechtspflegerin des Landgerichts hat den Antrag auf öffentliche Zustellung zurückgewiesen, weil die Klägerin nicht dargelegt habe, alle zumutbaren Nachforschungen unternommen zu haben, um den Aufenthaltsort des Gegners ausfindig zu machen. Mit ihrer sofortigen Beschwerde verfolgt die Klägerin ihren Antrag auf öffentliche Zustellung weiter und führt zur Begründung im Wesentlichen aus, es sei nicht nachvollziehbar, dass die zum Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vorgelegenen Voraussetzungen nach § 185 ZPO weggefallen seien.

II. Die nach § 567 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, § 569 Abs. 1, 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht den Antrag der Klägerin auf öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsantrages und des noch zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 30.05.2023 zurückgewiesen.

1. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist nicht zu beanstanden, dass die Rechtspflegerin die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung im Kostenfestsetzungsverfahren erneut geprüft hat. Das Kost...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BGH VIII ZB 47/08
BGH VIII ZB 47/08

  Entscheidungsstichwort (Thema) Öffentliche Zustellung. Bewilligung. Ausländischer Beklagter. Dauer des Rechtshilfeersuchens. Zumutbarkeit des Zuwartens  Leitsatz (amtlich) Die öffentliche Zustellung einer Klage an einen ausländischen Beklagten, dessen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren