Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 18.07.2012 - 9 WF 209/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Jeder Vergütungsantrag (hier: eines Verfahrenspflegers) leitet ein selbständiges Verfahren i.S.v. Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG ein.

2. Aus dem Antrag auf Vergütungsfestsetzung muss klar hervorgehen, für welche Person und für welche konkreten, genau aufgeschlüsselten Tätigkeiten der Antrag gestellt wird.

3. Die Ausschlussfrist des § 1835a Abs. 4 BGB kann nur durch einen beim zuständigen Gericht eingereichten Antrag auf Vergütungsfestsetzung gewahrt werden.

4. Die fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Geltendmachung einer Aufwandsentschädigung begründet nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Geltendmachung der Ausschlussfrist.

 

Verfahrensgang

AG Senftenberg (Beschluss vom 31.08.2011; Aktenzeichen 61 F 26/09)

 

Tenor

1. Die gegen den Beschluss des AG Senftenberg vom 31.8.2011 (Bl. 120) gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers vom 5.10.2011 (Bl. 123) wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Antrag des Beschwerdeführers vom 5.10.2011 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.

 

Gründe

A. Auf das vorliegende Verfahren der Vergütungsfestsetzung findet gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG das FamFG Anwendung, weil der Vergütungsantrag des Beschwerdeführers vom 28.7.2011 (Bl. 110) stammt und dessen Eingang im August 2011 beim AG Senftenberg das Verfahren eingeleitet hat. Jeder Vergütungsantrag leitet ein selbständiges Verfahren i.S.v. Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG ein (BGH MDR 2012, 679; BGH FamRZ 2011, 1394; OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; andere Ansicht OLG Düsseldorf FamRB 2011, 334).

B. Die Beschwerde des Beschwerdeführers ist gem. § 58 Abs. 1 FamFG zulässig, insbesondere ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


OLG Frankfurt am Main 20 W 276/04
OLG Frankfurt am Main 20 W 276/04

  Leitsatz (amtlich) Die Ausschlussfrist von drei Monaten für die Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers beginnt mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in welchem das Betreuungsjahr geendet hat, und läuft somit jeweils am ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren