Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 16.10.2023 - 13 WF 161/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 14.09.2023 - 6 F 276/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

 

Gründe

1. Die Beteiligten streiten sich über die Vollstreckung einer Belegvorlageverpflichtung des Antragsgegners im Rahmen der Folgesache Güterrechts eines Scheidungsverbundverfahrens.

Mit Teil- und Teilanerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Zossen vom 02.02.2021 - 6 F 622/15 - ist der Antragsgegner nach erteilter Auskunft im Stufenverfahren zur Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich zur Vorlage von Belegen zu "allen drei Stichtagen", und zwar zur Vorlage (a) eines Katasteramtsauszugs zu einem weiter bezeichneten Grundstück, (b) von Einnahme/Überschuss-Rechnungen zur Vermietung und Verpachtung für die Jahre 2010, 2014 und 2015, (c) von Bauplänen, Umbau- und Renovierungsberechnungen sowie Einheitswertbescheiden und Brandversicherungsunterlagen, (d) Kontoauszügen fünf näher bezeichneter Konten sowie (e) der Zulassungsbescheinigung eines näher bezeichneten PKWs verpflichtet worden. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mangels Erreichens der Beschwerdesumme als unzulässig verworfen (Beschluss v. 14.12.2021, 13 UF 31/21).

Durch die angefochtene Entscheidung vom 14.09.2023 hat das Amtsgericht den auf Festsetzung von Zwangsmitteln gegen den Antragsgegner wegen Nichterfüllung der Belegvorlagepflicht aus dem Beschluss vom 02.02.2021 gerichteten Antrag der Antragstellerin vom 26.06.2023 mangels Vollstreckungsfähigkeit der ausgesprochenen Verpflichtung abgewiesen, nachdem der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 18.07.2023 eingewandt hatte, die Belegvorlageverpflichtung sei nach § 883 ZPO zu vollstrecken. Er verfüge außerdem überwiegend gar nicht über di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


Thüringer OLG 1 WF 306/12
Thüringer OLG 1 WF 306/12

  Entscheidungsstichwort (Thema) Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen; Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche  Leitsatz (amtlich) Auskunft ist nach §§ 260, 261 BGB durch Vorlage einer ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren