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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 08.03.2022 - 10 UF 25/21

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Tenor

Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree vom 10.01.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Durch Beschluss vom 10.01.2019 hat das Amtsgericht die elterliche Sorge für die beiden Kinder dem Vater allein übertragen und den Umgang der Mutter mit den Kindern geregelt. Wegen der Regelung im Einzelnen, der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung wird auf jenen Beschluss Bezug genommen.

Gegen diese Entscheidung wendet sich die Mutter mit der Beschwerde. Sie trägt vor:

Das vom Amtsgericht eingeholte Gutachten des Sachverständigen Dr. P... sei nach der von ihr eingeholten methodenkritischen Stellungnahme der Diplom-Psychologen S... und Professor Dr. W... (Bl. 496 ff. der Gerichtsakte - alle weiteren Blattzahlen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Gerichtsakte) mangelhaft, was allein schon die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung rechtfertige.

Ihr Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Richter wegen des Eindrucks der Befangenheit sei zu Unrecht zurückgewiesen worden. Fehlerhaft und entscheidungsrelevant seien auch die Erteilung eines unklaren Sachverständigenauftrags sowie die Verwertung des unzulänglichen Gutachtens gewesen. Zur Entscheidungsfindung sei erforderlich gewesen, sowohl ein fundiertes aussagepsychologisches Gutachten als auch ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen.

Er sei nicht ausreichend thematisiert und abgewogen worden, inwieweit die Äußerungen L... durchaus Erlebnis basiert sein könnten, d. h. ein sexueller Missbrauch durch den Vater möglich sei. So liege eine schriftliche Aussage des Trägers der Kita vor, in der bestätigt werde, dass L... in den Jahren 2016 und 2017 durch sexualisierte Verhaltensweis...

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Brandenburgisches OLG 10 UF 23/16
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Leitsatz (amtlich) 1. Zur Entscheidung über die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf der Grundlage der Entscheidung des BGH vom 15.6.2016 - XII ZB 419/15, FamRZ 2016, 1439. 2. Soweit die ...

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