Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 07.07.2014 - 9 WF 142/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwerterhöhung bei nachträglicher Antragserweiterung im Unterhaltsverfahren

 

Normenkette

FamGKG § 51

 

Verfahrensgang

AG Oranienburg (Beschluss vom 24.04.2014; Aktenzeichen 39 F 180/12)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des AG Oranienburg vom 24.4.2014 - Az. 39 F 180/12 - teilweise dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert auf 34.652,61 EUR festgesetzt wird.

Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe

Die - aus eigenem Recht gem. § 32 Abs. 2 RVG statthafte - Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des AG Oranienburg vom 24.4.2014 ist gem. § 59 Abs. 1 Sätze 1 und 3 FamGKG zulässig. Der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 200 EUR ist bei der erstrebten Erhöhung des Gegenstandswertes von 31.850,73 EUR auf 41.823 EUR deutlich überschritten.

In der Sache selbst hat das Rechtsmittel jedoch nur im erkannten Umfang Erfolg.

Die nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG vorzunehmende Streitwertfestsetzung hängt vorliegend im Detail davon ab, ob und welche Auswirkungen Antragserweiterungen im laufenden Unterhaltsverfahren beigemessen werden (dazu 1.) und ob sich der Eintritt der Rechtskraft der Scheidung vor Ablauf des 12-Monats-Zeitraums nach § 51 Abs. 1 FamGKG auf die Höhe des Streitwertes auswirkt (dazu 2.).

1. Der Streitfall zeichnet sich dadurch aus, dass die Antragstellerin ihren ursprünglichen Zahlungsantrag aus dem am 9.5.2012 beim AG eingegangenen Schriftsatz vom 13.4.2012 mit einem nach der Sitzungsniederschrift vom 15.8.2013 jedenfalls an diesem Tage bei Gericht vorliegenden Schriftsatz vom ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Gesetz über Gerichtskosten ... / § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen
Gesetz über Gerichtskosten ... / § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen

  (1) 1In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren