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BKartA Beschluss vom 14.10.2003 - VK 1-95/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 61 ff. SGB III. Ausschreibungs-Nr. … (Lose 1, 3 und 4)

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsgegnerin (Ag) forderte am 12. Juni 2003 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung dazu auf, für die Durchführung zweier Grundausbildungslehrgänge (GAL: Lose 1 bis 3) sowie für Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE: Lose 4 und 5) bis zum 31. Juli 2003 Angebote einzureichen. Die Maßnahmen sollten vom 1. Oktober 2003 bis 30. September 2004 je nach Los in einer anderen Region des Arbeitsamtsbezirks … durchgeführt werden und zwar in den Regionen … (Los 1), … (Lose 2 und 4) und … (Lose 3 und 5). Für die Maßnahmen bestand eine Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre. Die Zuschlagsfrist endete am 5. September 2003. Die Antragstellerin (ASt) gab neben der Beigeladenen und weiteren Bietern zu den Losen 1, 3 und 4 fristgerecht jeweils ein Angebot ab.

Im Teil A der Leistungsbeschreibung sind u. a. Berufsfelder angegeben, die mit dem einzureichenden Angebot abgedeckt werden sollen. Bei den Losen 1 und 3 heißt es dort: „Der Bieter hat von diesen benannten Berufsbereichen ein Angebot von mindestens drei, maximal fünf Berufsfeldern einzureichen.” Bei Los 4 heißt es: „Der Bieter hat bei diesen benannten Berufsbereichen ein Angebot von fünf Berufsfeldern einzureichen.” Die Beigeladene hat insoweit bei allen Losen fünf Berufsfelder angeboten, die ASt bei Los 1 und 4 fünf Berufsfelder und bei Los 3 drei Berufsfelder.

Ferner enthalten die Leistungs...

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