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BKartA Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2 - 31/13

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Dem Nachprüfungsantrag wird entsprochen

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachprüfungsverfahren: Bundeslizenz Virenschutz jeweils inkl. Rahmenvertrag für Beratungs- Schulungs- und Supportdienstleistungen

 

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, in dem Vergabeverfahren „Bundeslizenz Virenschutz für […] und Bundeslizenz Virenschutz für […], jeweils inkl. Rahmenvertrag für Beratungs-, Schulungs- und Supportdienstleistungen – BA-Nr. […]” einen Zuschlag zu erteilen. Ihr wird aufgegeben, bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf das Vergabeverfahren mindestens in den Stand der Bekanntmachung zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer fortzusetzen. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt ein Viertel, die Antragsgegnerin drei Viertel der Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen).

3. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin zu drei Vierteln; die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin zu einem Viertel. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung notwendigen Auslagen selbst.

4. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin wird für notwendig erklärt.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsgegnerin (Ag) schrieb am 26. November 2012 im nicht offenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Vergabe einer Bundeslizenz Virenschutz für […] und einer Bundeslizenz Virenschutz für […], jeweils inkl. eines Rahmenvertrag für Supportdienstleistungen europaweit aus. Darüber hinaus soll gemäß II.2.1) der Bekanntmachung ein gesonderter Rahmenvertrages über Beratungs-, Schulungs- und „Premi...

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