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BGH Urteil vom 10.03.1955 - II ZR 309/53

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufung auf Einwendungen ohne Einlegung eines eigenen Rechtsmittels

 

Leitsatz (amtlich)

Hat der Beklagte neben anderen Einwendungen gegen die Klageforderung auch die Aufrechnung mit einer streitigen Gegenforderung geltend gemacht, so kann er sich im Rechtsmittelverfahren auch ohne Einlegung eines eigenen Rechtsmittels auf die anderen Einwendungen berufen, falls der Vorderrichter die Abweisung der Klage unter Zurückweisung der übrigen Einwendungen nur auf die Aufrechnung gestützt hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649104

BGHZ, 394

NJW 1955, 825

DNotZ 1956, 49

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