Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BGH Beschluss vom 27.06.2006 - StB 13/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

KG Berlin (Beschluss vom 23.05.2006; Aktenzeichen 19 WF 56/06)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 23. Mai 2006 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.

 

Gründe

Rz. 1

Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Kammergericht hat den Antrag des Verurteilten, die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung auszusetzen (§ 57 Abs. 1 StGB), zu Recht abgelehnt.

Rz. 2

Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers war es nicht gehindert, bei seiner Prognoseentscheidung auch weitere Feststellungen aus dem der Strafvollstreckung zugrunde liegenden Urteil heranzuziehen, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben und deshalb vom Revisionsgericht nicht überprüft werden konnten. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB. Danach ist das Gericht nicht darauf beschränkt, zur Beantwortung der Frage, ob die Haftentlassung verantwortet werden kann, allein die Feststellungen des Tatgerichts heranzuziehen, die den abgeurteilten Taten zugrunde liegen. Vielmehr sind bei der zu treffenden Prognoseentscheidung im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung alle dort genannten Umstände zu berücksichtigen. Danach ist es nicht zu beanstanden, dass das Kammergericht die auf die Ausführung eines Sprengstoffanschlages gerichteten terroristischen Aktivitäten des Beschwerdeführers bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Verurteilten und des bestehenden Rückfallrisikos herangezogen hat. Diese waren in dem Ausgangsurteil zur Überzeugung des Gerichts festgestellt worden, hatten jedoch mangels näherer Konkretisierung der Anschlagstat für eine Verurteilung nach §§ 30, 310 StGB nicht ausgereicht und konnten auch nicht hinreichend den Versuch der Gründung einer terroristischen Vereinigung belegen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Beschwerdeführer seine Ziele nur mit Mittätern und nicht durch eine zu gründenden Vereinigung erreichen wollte.

Rz. 3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.

 

Unterschriften

Tolksdorf, Winkler, Hubert

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2555613

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


KG Berlin 19 WF 56/06
KG Berlin 19 WF 56/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Einwendungsausschluss des Kostenschuldners gegenüber dem beitreibenden Rechtsanwalt gem. § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO  Leitsatz (redaktionell) Der Kostenschuldner aus einem Kostenfestsetzungsgesuch kann sich gegenüber dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren