Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BGH Beschluss vom 16.06.1993 - IV ZR 246/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

OLG Oldenburg (Oldenburg) (Urteil vom 27.10.1992)

 

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27. Oktober 1992 wird nicht angenommen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 91.666,67 DM

 

Gründe

Die Klägerin verlangt von der Beklagten gemäß § 2042 BGB Zustimmung zur Auseinandersetzung eines Nachlasses. Die Parteien streiten darüber, ob bestimmte Sparguthaben zum Nachlaß gehören; die Beklagte behauptet, die Erblasserin habe sie ihr bei einem Besuch abgetreten und geschenkt.

Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß die Beklagte für diese Behauptung die Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 8. Mai 1972 – VIII ZR 259/68 – LM BGB § 1006 Nr. 13). Wenn die Erblasserin, die unstreitig bis zu der angeblichen Abtretung Inhaberin der Guthaben war, den Anspruch selbst geltend gemacht hätte, wäre die Behauptung der Abtretung eine rechtsvernichtende Einwendung und daher von der Beklagten zu beweisen (vgl. Rosenberg, Die Beweislast 5. Aufl. S. 121). Daran ändert sich durch den Erbfall nichts. Zwar erwirbt der Erbe nur Rechte, die dem Erblasser noch beim Erbfall zugestanden haben. Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB übernimmt der Erbe aber Ansprüche mit der Beweislastregelung, die sich daraus für den Erblasser ergeben hätte, wenn er den Anspruch noch selbst geltend gemacht haben würde (vgl. zum Einrücken des Erben in ein vom Erblasser begründetes Prozeßrechtsverhältnis BGHZ 104, 1, 4).

Die Rechtssache hat auch im Hinblick auf die Rügen der Revision insbesondere zu §§ 2042 BGB, 284, 286, 448 ZPO keine grundsätzliche Bedeutung. Im Endergebnis hat die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg.

 

Unterschriften

Bundschuh, Dr. Schmidt-Kessel, Dr. Zopfs, Dr. Schlichting, Terno

 

Fundstellen

Haufe-Index 1128819

NJW-RR 1994, 323

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


zerb 8/2018, Zur Verteilung der sekundären Beweislast
zerb 8/2018, Zur Verteilung der sekundären Beweislast

Leitsatz Der verklagte Alleinerbe des ursprünglichen Prozessgegners trägt aufgrund des Prinzips der Universalsukzession gem. § 1922 BGB auch weiterhin die sekundäre Beweislast, wenn dieser beweisbelastet gewesen wäre. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren