Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 22.10.1993 - IX R 33/91

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ansatz der Kostenmiete für ein Zweifamilienhaus mit einer 384 qm großen Hauptwohnung und einer Schwimmhalle - Zum Ansatz der Kostenmiete für Arbeitszimmer

 

Leitsatz (amtlich)

Bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus ist die Kostenmiete anzusetzen, wenn diese Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

 

Orientierungssatz

Die Kostenmiete kann auf der Grundlage der II. BVO berechnet werden. Hierbei ist ein Schwimmbad jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die darauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Für steuerrechtlich anzuerkennende Arbeitsräume ist ein Nutzungswert nicht anzusetzen (vgl. BFH-Rechtsprechung).

 

Normenkette

EStG 1977 § 21 Abs. 2; BVO 2

 

Tatbestand

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, sind Eigentümer eines am 1.April 1977 bezugsfertig gewordenen Zweifamilienhauses. Die von ihnen in den Streitjahren (1977 und 1978) selbst genutzte Wohnung umfaßt 384 qm, davon 19 qm Arbeitsräume. Im Keller des Hauses ist ein Schwimmbad mit Sauna eingerichtet.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte als Rohmiete für die eigengenutzte Wohnung (ohne Arbeitsräume) nach einer Außenprüfung die unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) berechnete Kostenmiete in Höhe von 61 670 DM für 1977 und 84 229 DM für 1978 an und zog Werbungskosten in Höhe von 92 145 DM (1977) bzw. 98 587 DM (1978) ab. Das FA berücksichtigte dabei auch die Aufwendungen für das Schwimmbad.

Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage auf Herabsetzung des Nutzungswerts teilweise statt. Bei der Ermittlung des Rohmietwerts von jährlich 52 440 DM ging es auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens von einer Marktmiete für vergleichbare Ein- und Zweifamilienhäuser aus und rechnete einen Zuschlag für das Schwimmbad hinzu.

Mit der Revision rügt das FA Verletzung von § 21 Abs.2, § 8 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nach seiner Auffassung ist die Kostenmiete anzusetzen.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs.3 Nr.1 FGO).

1. Die Vorentscheidung verletzt § 21 Abs.2, 1.Alternative EStG. Das FA hat zu Unrecht nicht die Kostenmiete als Rohmietwert angesetzt.

Wie der Senat in seinem Urteil vom 22.Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51) ausgeführt hat, ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus i.S. des § 21 Abs.2 EStG als Rohmietwert die Kostenmiete anzusetzen, wenn die nach den Bestimmungen der II. BVO ermittelte privat genutzte Wohnfläche dieser Wohnung größer als 250 qm ist oder zu dem Haus eine Schwimmhalle gehört.

2. Das FG ist von einer anderen Rechtsansicht ausgegangen. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben. Die Sache ist spruchreif.

a) Im Streitfall sind beide Merkmale für den Ansatz der Kostenmiete erfüllt.

b) Das FA hat auch die Höhe der Kostenmiete zutreffend ermittelt.

Wie der Senat in seinem Urteil vom 21.Januar 1986 IX R 7/79 (BFHE 146, 51, 58, BStBl II 1986, 394, m.w.N.). dargelegt hat, kann die Kostenmiete auf der Grundlage der II.BVO berechnet werden. Hierbei ist auch das Schwimmbad zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 26.Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635), jedenfalls, wenn die auf das Schwimmbad entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Für steuerrechtlich anzuerkennende Arbeitsräume ist ein Nutzungswert nicht anzusetzen. Dies hat das FA beachtet.

 

Fundstellen

Haufe-Index 64890

BFH/NV 1994, 54

BFHE 174, 120

BFHE 1995, 120

BB 1994, 1208

BB 1994, 1270

BB 1994, 1270-1271 (LT)

DB 1994, 1333 (LT)

DStZ 1994, 540 (KT)

HFR 1994, 594 (KT)

StE 1994, 352 (K)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


BFH IX R 32/91 (NV)
BFH IX R 32/91 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus  Leitsatz (NV) Der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus ist regelmäßig anhand der Marktmiete zu ermitteln. Die sog. Kostenmiete ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren