Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 04.07.1979 - II R 59/74

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

§ 7 Abs. 2 GrEStG greift auch dann ein, wenn einige Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts den auf sie entfallenden Grundstücksanteil in Natur erhalten, die restliche Fläche dagegen zugunsten der übrigen Gesellschafter verkauft wird (Anschluß an das Urteil vom 13. Dezember 1978 II R 92/76, BFHE 127, 67, BStBl II 1979, 343). Mehrere in einer notariellen Urkunde zusammengefaßte Rechtsvorgänge können grunderwerbsteuerrechtlich als einheitlicher Vorgang anzusehen sein.

 

Normenkette

BGB § 157; GrEStG 1940 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 2

 

Tatbestand

1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zu 1/6 Anteil an einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) beteiligt. Den übrigen vier Gesellschaftern (A, B, C, D) standen Anteile von 2 x 1/6 und 2 x 1/4 zu. Zum Vermögen der Gesellschaft gehörte das 10 280 m2 große Grundstück FlNr. 1 705 der Gemarkung Z. Am 8. März 1973 wurde über dieses Grundstück eine notariell beurkundete Vereinbarung geschlossen, die von sämtlichen Gesellschaftern sowie einem vertretungsberechtigten Beamten der Stadt Z unterschrieben wurde. Die notarielle Urkunde hat nachstehend genannten - hier auszugsweise wiedergegebenen - Inhalt. Dabei sind als Grundstücksgrößen und Barzahlungen die endgültigen Ziffern nach der Messungsanerkennung und Auflassung vom 17. August 1973 angegeben.

Nach Abschn. I der Urkunde verkaufte die Gesellschaft eine Teilfläche von 6 088 m2 des genannten Grundstücks an die Stadt Z zum Preis von 152 200 DM. Gem. Abschn. II setzte sich die Gesellschaft hinsichtlich der restlichen Grundstücksfläche in einer Größe von 4 192 m2 auseinander, welche nach dem unter Abschn. I genannten Verkauf verblieb. Danach erhielten der Kläger 1 525 m2, die Gesellschafterin B 1 610 m2 und der Gesellschafter A 1 057 m2 Grundstücksfläche als Alleineigentümer zugewiesen. Weiter heißt es: "Frau C und Herr D scheiden als Grundstücksmiteigentümer bezüglich des vorbenannten Grundstücks FlNr. 1 705 somit aus."

Nach Abschn. III mit der Überschrift "Verteilung des Kaufpreises und Ausgleich" wurde der von der Stadt Z zu zahlende Kaufpreis in Höhe von 152 200 DM in der Weise verteilt, daß der Kläger 4 708,33 DM, die Gesellschafterin B 2 583,34 DM, A 16 408,33 DM und die Gesellschafter C und D je 64 250 DM erhielten.

2. Das beklagte Finanzamt (FA) setzte (in der Einspruchsentscheidung) gegen den Kläger 1 494,95 DM Grunderwerbsteuer fest. Es vertrat die Auffassung, daß der Kläger die Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nur insoweit beanspruchen könne, als er zu 1/6 an der restlichen Grundstücksfläche von 4 192 m2 gem. Abschn. II der Vereinbarung vom 8. März 1973 beteiligt war. Dagegen meinte der Kläger, diese Vereinbarung müsse als Einheit angesehen und die Steuerfreiheit nach seiner (des Klägers) Beteiligung an der ursprünglich vorhanden gewesenen Fläche von 10 280 m2 berechnet werden. Mit den ihm zugeteilten 1 525 m2 habe er weniger als 1/6 (1 713,33 m2) dieses Grundbesitzes erhalten.

Die Klage hatte keinen Erfolg mit Ausnahme eines Betrages von 48,85 DM, der sich durch einen Rechenfehler des FA ergab.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision des Klägers ist begründet.

Der Erwerb des Grundstücks durch den Kläger gem. Vertrag vom 8. März 1973 unterliegt zwar der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), ist aber gem. § 7 Abs. 2 GrEStG in vollem Umfang steuerfrei.

 

Fundstellen

Haufe-Index 73232

BStBl II 1979, 681

BFHE 1979, 407

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen
    Bild: Haufe Shop

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.


    Bürgerliches Gesetzbuch / § 157 Auslegung von Verträgen
    Bürgerliches Gesetzbuch / § 157 Auslegung von Verträgen

    Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren