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BFH Beschluss vom 23.04.1996 - II B 127/95 (NV)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 15 Abs. 7 DB/EigenheimVO der ehemaligen DDR

Leitsatz (NV)

1. § 15 Abs. 7 DB/EigenheimVO enthält eine grunderwerbsteuerrechtliche Regelung, die als revisibles Recht der Überprüfung durch den BFH unterliegt.

2. Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 15 Abs. 7 DB/EigenheimVO erfaßt nur selbständiges Gebäudeeigentum. Die Befreiung setzt daher voraus, daß entweder am Gegenstand des Kaufvertrags selbständiges Gebäudeeigentum besteht oder im Vollzug des Vertrags entsteht.

Normenkette

DB/EigenheimVO § 15 Abs. 7; VerkaufsG § 4; ZGB DDR § 295 Abs. 1; ZGB DDR § 295 Abs. 2; ZGB DDR § 287; ZGB DDR § 288 Abs. 4; ZGB DDR § 291; ZGB DDR § 292 Abs. 3; ZGB DDR § 459

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.04.1996 - II B 128/95 (NV); BFH/NV 1997, 146

Fundstellen

  • Haufe-Index 1132885
  • BFH/NV 1996, 222
  • BFHE 1997, 184

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