Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 22.07.2004 - II B 65/03 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse beim Erlass von Säumniszuschlägen

 

Leitsatz (NV)

Di Rechtsordnung trägt dem Ansinnen, beim Erlass von Säumniszuschlägen müssten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen Berücksichtigung finden, durch die Möglichkeit eines Erlasses wegen persönlicher Unbilligkeit Rechnung.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO 1977 § 227

 

Verfahrensgang

FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 19.03.2003; Aktenzeichen 2 K 465/01)

 

Tatbestand

I. Der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) waren durch notarielle Urkunde vom 19. Mai 1999 die Rechte aus einem Meistgebot auf den in der Urkunde näher bezeichneten Grundbesitz abgetreten worden. Durch Bescheid vom 19. Juli 1999 hatte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) für diesen Erwerbsvorgang gegen die Klägerin Grunderwerbsteuer in Höhe von 53 550 DM festgesetzt. Mit Schreiben vom 2. September 1999 hatte die Klägerin beantragt, den Grunderwerbsteuerbescheid wegen Rücktritts vom Abtretungsvertrag aufzuheben. Das FA hatte diesen Antrag abgelehnt, da das Rücktrittsrecht der Klägerin durch einen am 17. Juni 1999 notariell beurkundeten Nachtrag zum Abtretungsvertrag aufgehoben worden war. Die Klägerin berief sich daraufhin nicht mehr auf den Rücktritt, beglich die Grunderwerbsteuer vollumfänglich und beantragte den Erlass der angefallenen Säumniszuschläge.

Den Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge lehnte das FA mit Bescheid vom 18. Januar 2000 ab. Die hiergegen eingelegte Klage blieb erfolglos.

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

 

Entscheidungsgründe

II. Die Beschwerde ist unzulässig und daher zu verwerfen. Die Klägerin hat die grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO erfordert, dass die Beschwerdeschrift eine Rechtsfrage aufwirft und schlüssige, substantiierte und konkrete Angaben darüber enthält, aus welchen Gründen im Einzelnen die über die Rechtsfrage zu treffende Revisionsentscheidung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Handhabung und Fortentwicklung des Rechts berührt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 2002 II B 62/01, BFH/NV 2003, 62, m.w.N.; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23). Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, m.w.N.).

Die Ausführungen der Klägerin erschöpfen sich demgegenüber in einer Kritik der Entscheidung des Finanzgerichts im konkreten Einzelfall. Das genügt dem gesetzlichen Darlegungserfordernis (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) nicht. Allein die Behauptung, eine Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung, reicht nicht.

Der Rechtssache kommt auch deswegen keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Rechtsordnung dem Ansinnen der Klägerin, beim Erlass von Säumniszuschlägen müssten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen Berücksichtigung finden, durch die Möglichkeit eines Erlasses wegen persönlicher Unbilligkeit Rechnung trägt (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1244316

BFH/NV 2004, 1624

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren