Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 22.01.1991 - X S 1/91 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Beigeladenen

 

Leitsatz (NV)

Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids kann nur derjenige beantragen, gegen den sich der Steuerbescheid richtet. Dem nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zum Verfahren über den angefochtenen Steuerbescheid Beigeladenen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids.

 

Normenkette

AO 1977 § 174 Abs. 5 S. 2; FGO § 69

 

Tatbestand

Das Finanzgericht (FG) hat die Antragstellerin auf Antrag des Antragsgegners (Finanzamt) zu einem finanzgerichtlichen Verfahren ihres Sohnes beigeladen.

Streitig ist in diesem Verfahren, wie die Zahlungen des Sohnes an seine Eltern aufgrund eines Betriebsübertragungsvertrages und die Zahlungen an den Vater aufgrund eines Beratervertrages steuerrechtlich zu beurteilen sind. Da die Entscheidung darüber Auswirkungen auf die bisherige steuerrechtliche Beurteilung der Zahlungen bei den Veranlagungen der Eltern haben kann, hat das FG die Antragstellerin - als Miterbin ihres verstorbenen Ehemannes neben dem Sohn - zu dem Verfahren gemäß § 174 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) beigeladen.

Die Antragstellerin beantragt, die Vollziehung der gegen ihren Sohn ergangenen Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermeßbetragsbescheide 1978 bis 1982 auszusetzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG im finanzgerichtlichen Verfahren des Sohnes.

 

Entscheidungsgründe

Der Antrag ist unzulässig.

Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides kann nur derjenige beantragen, der von dem Steuerbescheid betroffen ist, also derjenige, an den sich der Steuerbescheid richtet. Die Steuerbescheide, deren Aussetzung beantragt wird, richten sich sämtlich gegen den Sohn. Die Antragstellerin ist durch sie nicht beschwert.

 

Fundstellen

Haufe-Index 417562

BFH/NV 1991, 430

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Abgabenordnung / § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen
    Abgabenordnung / § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen

      (1) 1Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren