Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 14.07.2009 - VI S 10/09 (NV) (veröffentlicht am 26.08.2009)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag auf gerichtliche Streitwertfestsetzung in AdV-Verfahren

 

Leitsatz (NV)

1. Für den Antrag auf gerichtliche Streitwertfestsetzung muss ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis bestehen.

2. Der Streitwert in Rechtsstreitigkeiten über die AdV eines Steuerbescheids beträgt regelmäßig 10 % des Betrags, für den die AdV beantragt wird.

 

Normenkette

GKG § 63 Abs. 2 S. 2

 

Tatbestand

I. Durch Beschluss vom 15. März 2005 wies das Finanzgericht (FG) den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Einkommensteuerbescheids 2002 ab. Durch Beschluss vom 1. September 2005 ordnete der erkennende Senat auf die Beschwerde der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hin unter Aufhebung des Beschlusses des FG die AdV des angefochtenen Einkommensteuerbescheids an. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden dem Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt) auferlegt. Eine Streitwertfestsetzung erfolgte nicht.

Mit Schriftsatz vom 21. April 2009 haben die Rechtsanwälte A und B die gerichtliche Streitwertfestsetzung beantragt. Sie erklärten, dass die Antragsteller nach einem Sozietätswechsel des Rechtsanwalts C nunmehr von ihnen vertreten würden.

 

Entscheidungsgründe

II. Der Antrag ist unzulässig.

Nach § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes setzt in der Finanzgerichtsbarkeit das Prozessgericht den Wert des Streitgegenstands durch Beschluss fest, wenn ein Beteiligter oder die Staatskasse die Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen erachtet.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss für den Antrag ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis bestehen (BFH-Beschluss vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., vor § 135 Rz 38; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, vor § 135 FGO Rz 130). Dieses fehlt regelmäßig, wenn sich die Höhe des Streitwerts, etwa aus den Anträgen der Beteiligten und der bisherigen Rechtsprechung des BFH zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen, eindeutig ermitteln lässt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1980 IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38; vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818; vom 23. Mai 2001 IV S 1/01, BFH/NV 2001, 1431). Dies trifft im Streitfall zu. Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH beträgt der Streitwert in Rechtsstreitigkeiten über die AdV eines Steuerbescheids regelmäßig 10 % des Betrags, für den die AdV beantragt wird (BFH-Beschluss vom 26. April 2001 V S 24/00, BFHE 194, 358, BStBl II 2001, 498, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., vor § 135 Rz 35, Stichwort Aussetzung der Vollziehung). Es werden keine Gesichtspunkte vorgetragen, die im Streitfall eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1995 III B 49/95, BFH/NV 1996, 246; Gräber/ Ruban, a.a.O., vor § 135 Rz 38).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2206652

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Gerichtskostengesetz / § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
    Gerichtskostengesetz / § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

      (1) 1Sind Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig, setzt das Gericht sogleich den Wert ohne Anhörung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren