Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 10.08.2011 - X B 7/10 (NV) (veröffentlicht am 23.11.2011)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente

Leitsatz (NV)

Eine im zeitlichen Geltungsbereich des AltEinkG zugeflossene Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterliegt der Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.

Normenkette

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.10.2009; Aktenzeichen 2 K 1053/09)

Gründe

Rz. 1

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) sind nicht gegeben.

Rz. 2

1. Die von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfragen bedürfen weder der grundsätzlichen Klärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) noch erfordert die Fortbildung des Rechts i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Rz. 3

a) Ob einer der genannten Zulassungsgründe besteht, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 61). Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat daher keinen Erfolg, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage nach Einlegung der Beschwerde durch eine Entscheidung des BFH geklärt worden ist, die mit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) übereinstimmt.

Rz. 4

b) So ist es im Streitfall. Der beschließende Senat hat entschieden, dass im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) geleistete Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ebenso wie von dieser Versicherung geleistete Altersrenten mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Besteuerung zu unterwerfen sind. Nach der ab dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG ist nicht maßgeblich, ob Rentenzahlungen lebenslänglich oder als abgekürzte Leibrente nur zeitlich befristet zu erbringen sind. Entscheidend ist allein, dass es sich um Renten im Bereich der sog. Basisversorgung des gesetzlichen Drei-Schichten-Modells handelt (Senatsurteile jeweils vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496 und X R 54/09, DStR 2011, 144, www.bundesfinanzhof.de).

Rz. 5

In diesen Urteilen hat der beschließende Senat auch erkannt, dass diese Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten nicht verfassungswidrig ist. Die Besteuerung der Basisversorgung im Rahmen des AltEinkG beruht auf dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung. Altersvorsorgeaufwendungen können danach im Rahmen von § 10 Abs. 3 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Umgekehrt werden Rentenzuflüsse aus der Basisversorgung ab 2005 mit dem gesetzlichen Besteuerungsanteil der Besteuerung unterworfen.

Rz. 6

Nicht entscheidend ist, ob die Erwerbsminderungsrente im konkreten Einzelfall auf im Geltungsbereich des AltEinkG geleisteten und damit in erhöhtem Umfang abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen beruht. Allerdings muss gewährleistet sein, dass das Verbot der doppelten Besteuerung beachtet ist. Die Besteuerung der Erwerbsminderungsrente ist aus diesem Grund nur insoweit verfassungsrechtlich zulässig, als die Rente auf nicht der Besteuerung unterworfenen Beitragszahlungen beruht. Dies ist insoweit der Fall, als die Beitragszahlungen nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei waren oder sie steuermindernd geltend gemacht werden konnten. Das FG hat die Kläger in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Arbeitgeber des Klägers zu tragenden hälftigen Rentenversicherungsbeiträge gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG nicht der Besteuerung unterworfen worden sind. Der im Streitfall angesetzte Besteuerungsanteil von 50 % verletzt das Verbot der doppelten Besteuerung daher nicht.

Rz. 7

Dass sich durch die Umstellung der Besteuerung der Erwerbsminderungsrente von der bis einschließlich 2004 geltenden Ertragsanteilsbesteuerung zum ab dem Veranlagungszeitraum 2005 anzusetzenden Besteuerungsanteil im Einzelfall eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung ergeben kann, begründet keinen Verfassungsverstoß, insbesondere ist der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 19/09, www.bundesfinanzhof.de).

Fundstellen

  • Haufe-Index 2807881
  • BFH/NV 2012, 20
  • GmbH-Stpr 2012, 9
  • StX 2011, 790
  • BFH-ONLINE 2011

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren