Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ernennung eines Testamentsvollstreckers

 

Leitsatz (amtlich)

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers steht im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts (Bestätigung von BayObLGZ 1964, 153/157).

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 21.07.2003; Aktenzeichen 7 T 11136/02)

AG Nürnberg (Beschluss vom 03.12.2002; Aktenzeichen VI 99/93)

 

Tenor

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) werden die Beschlüsse des LG Nürnberg-Fürth vom 21.7.2003 und des AG Nürnberg vom 3.12.2002 aufgehoben.

II. Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung an das AG Nürnberg zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Der im Alter von 78 Jahren verstorbene Erblasser hat mit notariellem Testament vom 1.8.1991 seine zwei Töchter, die nachverstorbene frühere Beteiligte zu 1) und die Beteiligte zu 2), zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Testamentsvollstreckung ist angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker hat der Erblasser M. ernannt, die als Rechtsbeistand zugelassen war. Ferner heißt es in dem Testament auszugsweise:

„Für den Fall, dass M. nicht Testamentsvollstrecker sein kann oder will oder als solcher später wegfällt, ersuche ich das Nachlassgericht einen anderen Testamentsvollstrecker zu ernennen.

Die Testamentsvollstreckung ordne ich als Dauervollstreckung bis zum Ableben der längerlebenden der beiden Miterbinnen an.

Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist nur die Verwaltung der Eigentumswohnung …

Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit die verkehrsübliche Vergütung.”

M., die zur Betreuerin der Beteiligten zu 1) bestellt war, lehnte die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers ab. Auf Antrag der Erbinnen ernannte das AG den Rechtsbeistand A. zum Testamentsvollstrecker. Nach dessen Tod ernannt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Internationales Steuerrecht visuell
Internationales Steuerrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Die Autoren visualisieren die maßgeblichen Regelungen des internationalen Steuerrechts und zeigen Verflechtungen zwischen den Rechtskreisen auf. Leserinnen und Leser erhalten einen Überblick über die Vorschriften und entwickeln schnell ein Verständnis für zentrale Fragen des internationalen Steuerrechts.


OLG Hamm 15 W 389/83
OLG Hamm 15 W 389/83

  Gründe (d) ›... Die zu entscheidende Rechtsfrage betrifft die Zulässigkeit des Vorbescheids im Verfahren der freiw. Gerichtsbarkeit. Es handelt sich dabei um eine Zwischenentscheidung, die in rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Fällen den Erlaß einer ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren