Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die vom Vormundschaftsgericht getroffene Feststellung, daß der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, kann nicht mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden.

 

Normenkette

BGB § 1836 Abs. 1 S. 2, § 1908i Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Regensburg (Beschluss vom 30.06.1999; Aktenzeichen 7 T 304/99)

AG Regensburg (Beschluss vom 05.05.1999; Aktenzeichen XVII 1439/98)

 

Tenor

Der Beschluß des Landgerichts Regensburg vom 30. Juni 1999 und der Beschluß des Amtsgerichts Regensburg vom 5. Mai 1999 werden aufgehoben.

 

Tatbestand

I.

Das Landgericht bestellte auf die Beschwerde der Ehefrau des Betroffenen und der Betreuungsstelle mit Beschluß vom 30.12.1998 die Beschwerdeführerin anstelle des vom Amtsgericht ausgewählten vorläufigen Betreuers zur vorläufigen Betreuerin bis 20.5.1999. Am 1.3.1999 ergänzte es diese Entscheidung um den Zusatz: „Die Betreuerin führt die Betreuung berufsmäßig”. Am 5.5.1999 erließ das Amtsgericht folgenden Beschluß: „Die Bestellung als berufsmäßige Betreuerin entfällt rückwirkend zum 1.1.99. Die Betreuerin bleibt mit ihrem vermuteten Einverständnis ab 1.1.99 ehrenamtliche Betreuerin.” Die Beschwerde der ehemaligen Betreuerin wies das Landgericht mit Beschluß vom 30.6.1999 zurück. Hiergegen wendet sich deren weitere Beschwerde.

 

Entscheidungsgründe

II.

Das Rechtsmittel ist zulässig und begründet.

1. Das Landgericht hat ausgeführt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung, daß die Beschwerdeführerin Berufsbetreuerin sei, lägen nicht vor. Der Beschluß des Amtsgerichts sei nicht deswegen unwirksam, weil er dem Beschluß der Kammer vom 1.3.1999 widerspreche. Beschlüsse im FGG-Verfahren erwüchsen nicht in Rechtskraft, zudem seien nunmehr neue Tatsachen bekannt, die zu einer Änderung der Entscheidung berechtigten.

2. Diese Ausführungen halten der r...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 1836 Trennungsgebot; Verwendung des Vermögens für den Betreuer
Bürgerliches Gesetzbuch / § 1836 Trennungsgebot; Verwendung des Vermögens für den Betreuer

  (1) 1Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. 2Dies gilt nicht für das bei Bestellung des Betreuers bestehende und das während der Betreuung hinzukommende gemeinschaftliche Vermögen des Betreuers und des ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren