Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachlassverzeichnis

 

Leitsatz (redaktionell)

Zum Vorliegen der Voraussetzungen bei einer von Miterben beantragten Inventaraufnahme.

 

Normenkette

BGB §§ 2002-2003

 

Verfahrensgang

LG Amberg (Beschluss vom 25.10.1991; Aktenzeichen 32 T 632/91)

AG Schwandorf (Beschluss vom 02.04.1991; Aktenzeichen VI 111/88)

 

Tenor

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluß des Landgerichts Amberg vom 25. Oktober 1991 in Nr. I aufgehoben, soweit die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Schwandorf Zweigstelle Nabburg vom 2. April 1991 zurückgewiesen worden ist. Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

II. Der Beschluß des Amtsgerichts Schwandorf Zweigstelle Nabburg vom 2. April 1991 wird aufgehoben, soweit den Beteiligten zu 1 und 2 eine Frist zur Errichtung eines Nachlaßinventars gesetzt worden war.

III. Im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde und im Beschwerdeverfahren sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten; die Nr. II des Beschlusses des Landgerichts Amberg vom 25. Oktober 1991 wird insoweit abgeändert.

IV. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren und das Beschwerdeverfahren – insoweit in Abänderung der Nr. III des Beschlusses des Landgerichts Amberg vom 25. Oktober 1991 – wird auf jeweils 15.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Erblasser ist im Jahr 1985 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Gesetzliche Erben sind die Beteiligte zu 1, mit der er in zweiter Ehe verheiratet war, sowie die Beteiligten zu 2, 3 und 4, seine Söhne aus erster Ehe. Die Eröffnung des Nachlaßkonkursverfahrens ist durch Beschluß vom 7.9.1988 wegen Fehlens einer den Verfahrenskosten entsprechenden Masse abgelehnt worden.

Die Beteilig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben
Bürgerliches Gesetzbuch / § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben

Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar zuziehen.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren