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BayObLG Beschluss vom 23.05.1991 - BReg 2 Z 39/91

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumssache: Beschluss über Unterbrechung der Stromzufuhr über Gemeinschaftszähler zum Sondereigentum

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 12.03.1991; Aktenzeichen 1 T 6939/90)

AG München (Entscheidung vom 15.03.1990; Aktenzeichen UR II 658/89)

 

Tenor

I. Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landgerichts München I vom 12. März 1991 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antragsteller auch die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren zu erstatten hat.

II. Der Antragsteller hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 11 150 DM festgesetzt.

 

Gründe

I.

Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer in einer größeren Wohnanlage. Zu seiner Wohnung gehört ein Kellerabteil. Verwalter ist der Antragsgegner.

Der Bauträger hatte bei Errichtung der Anlage die Kellerabteile über den Gemeinschaftszähler an die Stromversorgung anschließen lassen. Da manche Eigentümer in ihren Kellern elektrische Geräte betrieben, beschlossen die Eigentümer auf Antrag des Antragsgegners am 16.7.1980:

Der Stromverbrauch in den privaten Kellerabteilen soll nur noch über den Stromzähler der Wohnung des jeweiligen Eigentümers erfolgen. Der Hausmeister wird beauftragt, mit einer Fristsetzung bis 1. Oktober 1980 sämtliche Anschlüsse, die über das gemeinschaftliche Stromnetz durchgeführt sind, abzuklemmen. Die Beleuchtung in den Kellergängen verbleibt wie sie ist.

Der Beschluß wurde nicht angefochten. Da der Antragsteller selbst nichts unternahm, ließ der Antragsgegner im Oktober 1980 die Stromleitung zum Kellerabteil des Antragstellers und zu den anderen Kellern vom Gemeinschaftszähler abtr...

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Gültiger Beschluss auf Unterbrechung der Stromzufuhr über den Gemeinschaftszähler zu einem Kellersondereigentum
Gültiger Beschluss auf Unterbrechung der Stromzufuhr über den Gemeinschaftszähler zu einem Kellersondereigentum

  Normenkette § 21 Abs. 3 WEG, § 45 Abs. 1 WEG, § 47 Abs. 1 WEG  Kommentar 1. Der Bauträger hatte bei Errichtung einer Wohnanlage Kellerabteile über den Gemeinschaftszähler an die Stromversorgung anschließen lassen. Da manche Eigentümer in ihren Kellern ...

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