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BayObLG Beschluss vom 17.02.2005 - Verg 27/04

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Leitsatz (amtlich)

1. Ausschluss eines Angebots, das den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht.

2. Ein Fehler im Leistungsverzeichnis, der dazu führt, dass kein Bieter in dieser Position ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes Angebot abgegeben hat, zwingt nicht zur Aufhebung der Ausschreibung, wenn es sich dabei um ein untergeordnetes technisches Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung handelt.

3. Zu Rahmenvereinbarungen zugunsten Dritter im Zusammenhang mit der landesweiten sukzessiven Einrichtung von Rettungsleitstellen.

 

Normenkette

VOL/A § 16 Nr. 2, § 21 Nr. 1 Abs. 3, § 25 Abs. 1 Nr. 1d, § 25 Nr. 1 lit. a, § 25 Nr. 1 lit. d; ILSG Art. 1

 

Verfahrensgang

Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 14.12.2004; Aktenzeichen 120.3-3194.1-68-10/04)

 

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 14.12.2004 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 GWB trägt die Antragstellerin.

III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 121.339 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Freistaat Bayern beabsichtigt den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste und Feuerwehr sowie die Einrichtung einer Lehrleitstelle an einer Staatlichen Feuerwehrschule zur landeseinheitlichen Schulung der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck schrieb das Staatliche Hochbauamt (im Folgenden Vergabestelle) am 26.5.2004 EURpaweit im Offenen Verfahren nach VOL/A IT-Leistungen aus. In der Bekanntmachung heißt es hierzu:

"Abschnitt II: Auftragsgegenstand

(...)

II.1.6. Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Staatliche Feuerwehrschule (SFSG). Einrichtung einer Lehrleitstelle. GU-Vertrag: IT-Ausstattung Lehrleitstelle SFSG mit...

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