Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Beschwerdeentscheidung.

2. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung setzt voraus, daß ein Betreuter aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann.

 

Normenkette

BGB § 1906; FGG § 25

 

Verfahrensgang

LG Weiden i.d.OPf. (Beschluss vom 11.11.1997; Aktenzeichen 2 T 912/97)

AG Weiden i.d. OPf. (Aktenzeichen XVII 7/96)

 

Tenor

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluß des Landgerichts Weiden i.d.OPf. vom 11. November 1997 aufgehoben.

II. Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung an das Landgericht Weiden i.d.OPf zurückverwiesen.

 

Tatbestand

I.

Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 26.9.1997 die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung bis längstens 25.9.1998 vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Betroffenen hat das Landgericht mit Beschluß vom 11.11.1997 mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer soziotherapeutischen Einrichtung genehmigt wird. Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene sofortige weitere Beschwerde eingelegt.

 

Entscheidungsgründe

II.

Das zulässige Rechtsmittel ist begründet. Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.

1. Nach § 25 FGG ist eine Beschwerdeentscheidung zu begründen, weil die weitere Beschwerde nur auf eine Gesetzesverletzung nach § 27 FGG gestützt werden kann und die tatsächlichen Feststellungen des Beschwerdegerichts, sofern sie verfahrensfehlerfrei getroffen wurden, für das Rechtsbeschwerdegericht bindend sind. Deshalb müssen die Gründe die tatsächlichen Feststellungen des Besch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gesetz über die Angelegenhe... / § 25 Gründe der Beschwerdeentscheidung
Gesetz über die Angelegenhe... / § 25 Gründe der Beschwerdeentscheidung

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist mit Gründen zu versehen.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren