Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 05.01.2005 - 3Z AR 044/04, 3Z AR 44/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Deutung des Schweigens des Betreuers auf eine gerichtliche Anfrage

 

Leitsatz (amtlich)

Schweigt der Betreuer auf eine gerichtliche Anfrage, ob er der Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes VormG zustimme, ist dies, soweit nicht gegenteilige Anzeichen vorliegen, als Verweigerung der Zustimmung zu werten.

 

Normenkette

FGG § 46 Abs. 2, § 65a Abs. 1

 

Verfahrensgang

AG München (Aktenzeichen 705-XVII 4435/92)

AG Rosenheim (Aktenzeichen 2 AR 145/04)

 

Tenor

Die Abgabe des Betreuungsverfahrens an das AG Rosenheim ist gerechtfertigt.

 

Gründe

I. Das AG München führt für den Betroffenen seit Jahren ein Betreuungsverfahren, in welchem für ihn für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Vertretung ggü. Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie Reha-Einrichtungen sein Vater zum Betreuer bestellt ist. Der Betroffene hält sich seit Mitte 1997 dauerhaft in einem Pflegeheim im Bezirk des AG Rosenheim auf. Deshalb will das AG München das Verfahren an das zur Übernahme bereite AG Rosenheim abgeben. Der Betreuer hat sich zur Abgabe nicht geäußert; der Betroffene ist nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen v. 12.10.2004 geschäftsunfähig.

II.1. Das BayObLG ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 S. 1, § 46 Abs. 2 S. 1, § 199 Abs. 2 S. 2 FGG, Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; BayObLG v. 12.1.1989 - BReg. 3 Z 111/88, BayObLGZ 1989, 1). Die Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Abgabe nach § 46 Abs. 2 S. 1, § 65a Abs. 1 S. 1 FGG liegen vor. Der Betreuer hat zwar der Abgabe nicht ausdrücklich widersprochen, doch kann seine fehlende Äußerung nicht als Zustimmung gewertet werden. Auch wenn eine Zustimmung grundsätzlich weder ausdrücklich noch formell zu erfolgen hat (Keidel/Engelhardt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Gesetz über die Angelegenhe... / § 46 Abgabe der Vormundschaft
Gesetz über die Angelegenhe... / § 46 Abgabe der Vormundschaft

  (1) 1Das Vormundschaftsgericht kann die Vormundschaft aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt; hat der Mündel bereits einen Vormund erhalten, so ist jedoch dessen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren