Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BayObLG Beschluss vom 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses und Geschäftswert

 

Verfahrensgang

AG Rosenheim (Aktenzeichen 10 UR II 7/93)

LG Traunstein (Aktenzeichen 4 T 2918/93)

 

Tenor

I. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 25. Mai 1994 wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegner haben samtverbindlich die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren vor dem Amtsgericht wird auf jeweils 20 000 DM festgesetzt; der Beschluß des Amtsgerichts Rosenheim vom 17. Februar 1993 wird entsprechend abgeändert.

IV. Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 7. Juli 1994 abgeändert und der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 DM festgesetzt; die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus acht Wohnungen besteht; der weitere Beteiligte ist Verwalter. Den Antragsgegnern zu 1 gehören die Wohnungen Nr. 2 und 3 im Erdgeschoß, die mit den Fluren aneinander stoßen und durch eine tragende Wand getrennt sind. Die Wohnung des Antragstellers liegt über einer dieser Wohnungen.

Die Antragsgegner zu 1 beabsichtigen, die Wand zwischen ihren beiden Wohnungen zu durchbrechen. In der Versammlung vom 1.2.1993 beschlossen die Wohnungseigentümer zu Tagesordnungspunkt 4 mit 603/1000 gegen 397/1000 Stimmanteilen auf Antrag der Antragsgegner zu 1:

Die Versammlung duldet einen Mauerdurchbruch zwischen den Wohnungen 2 und 3, von ca. 2 m Breite, unter der Voraussetzung der Vorlage einer statischen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Ver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Bild: Haufe Shop

Holz ist der Baustoff der Zukunft im Wohnungsbau und für den Klimaschutz. Er ist CO2-neutral, nachwachsend, energieeffizient und trägt zur Wohngesundheit bei. Dieses Buch zeigt, wie Immobilieneigentümer:innen am besten vorgehen können, wenn sie mit Holz bauen bzw. sanieren möchten.


Mauerdurchbruch durch tragende Wand zum Zwecke der Verbindung zweier Wohnungen als nachteilige bauliche Veränderung
Mauerdurchbruch durch tragende Wand zum Zwecke der Verbindung zweier Wohnungen als nachteilige bauliche Veränderung

  Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 48 Abs. 3 S. 1 WEG  Kommentar 1. Der Durchbruch durch eine tragende Wand, um zwei Eigentumswohnungen zu verbinden, ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die grundsätzlich der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren